Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich bzw. Abgrenzung zwischen Reisevermittlung und Reiseveranstaltung
1.1. Hajo Siewer Jet-Tours wird sowohl in der Eigenschaft als Vermittler von Flugleistungen und touristischen Einzelleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, als auch als Veranstalter von touristischen Pauschalreisen.
1.2. Hajo Siewer Jet-Tours ist nur dann als Reiseveranstalter (im Sinne § 651 a Abs. 1 BGB) zu werten, wenn ein umfassendes Reisepaket aus mindestens 2 touristischen Hauptleistungen zusammengestellt und zu einem vorher festgelegten Gesamtpreis angeboten wird. Keine Bündelung touristischer Hauptleistungen liegt vor, wenn zu einer Hauptleistung solche Nebenleistungen erbracht werden, die lediglich untergeordnete Bedeutung haben.
1.3. Für alle anderen Fälle ist Hajo Siewer Jet-Tours als Vermittler im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig. Dies gilt auch für den Fall, dass der Gegenstand ein Pauschalreisevertrag ist. Es gilt analog auch bei nur einer touristischen Leistung das Pauschalreiserecht, wenn die Einzelleistung im Katalog eines kommerziellen Reiseveranstalters angeboten wird.
1.4. Sind für die regelmäßige Zusammenarbeit mit Hajo Siewer Jet-Tours bereits individuelle Verträge geschlossen, so werden diese durch die AGB nicht berührt.

2. Buchungen
2.1.
Buchungsaufträge können schriftlich, fernmündlich oder online über ein angebotenes Reservierungssystem erfolgen. Hajo Siewer Jet-Tours führt die Buchungsaufträge alsbald aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Veranstalter bzw. Beförderungsunternehmen und deren endgültiger Bestätigung erklärt wird.
2.2. Buchungsaufträge sind als ein Vertragsangebot verbindlich. Der Vertrag zur Vermittlung eines Flugscheines, respektive einer Flugbeförderungsleistung kommt zustande, wenn Hajo Siewer Jet-Tours dessen Annahme schriftlich bestätigt.
2.3. Hajo Siewer Jet-Tours wird die Annahme des Buchungsauftrages innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich bestätigen oder die Vermittlungsleistung zwischenzeitlich erbringen. Hajo Siewer Jet-Tours wird eine etwaige Ablehnung bei Nichtdurchführbarkeit des Buchungsauftrages unverzüglich mitteilen.
2.4. An seine Anmeldung ist der Buchende bis zur Annahme durch den Veranstalter / Leistungsträger, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen).

3. Zahlungen für Linienflüge
3.1.
Innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 10% der Rechnungssumme, mindestens jedoch 100 Euro pro Passagier. Die Restzahlung ist bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
3.2. Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise sofortige Zahlung und Ticketausstellung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen.
3.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3.4. Die Fluggesellschaft behält sich Flugpreisänderungen/Kerosinzuschläge bis zur Ticketausstellung vor. Preisgarantie nur nach Ticketausstellung. Tickets können nach vollständiger Bezahlung sofort ausgestellt werden.
3.5. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Rechnung übersandt (gilt nur bei Pauschalreisen).

4. Preiserhöhungen
4.1.
Preiserhöhungen für Pauschalreisen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, sowie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen. Die Preiserhöhung muss spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden. Eine Preisänderung ist erlaubt, wenn diese die Folge einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren ist. Eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ist ebenso als Begründung zulässig.
4.2. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen werden rückerstattet.

5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Hajo Siewer Jet- Tours. Bei einem Rücktritt hat Hajo Siewer Jet-Tours Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren wie folgt:
5.1. Stornokosten bei Vermittlung von Linienflügen
Die Stornogebühren betragen vor Ticketausstellung bis drei Wochen vor Abflug 50 Euro, nach Ticketausstellung bis 1 Tag vor Abflug 250 Euro jeweils pro Person, bei Nichterscheinen zum Abflug (no show) 100% des Reisepreises. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor Abflug geändert wird. Einige Flugtarife unterliegen abweichenden Stornobedingungen. Auf diese wird in der Reisebestätigung/Rechnung hingewiesen.
5.2. Umbuchungen von Linienflügen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln. Anfallende Kosten werden in Rechnung gestellt.
5.3. Stornokosten für Unterkünfte aller Art, Rundreisen, Pauschalreisen einschließlich verbundener Leistungen
• Bis einschließlich 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
• 29 – 22 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
• 21 – 15 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
• 14 – 7 Tage vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises
• Ab 6 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
• Ab Reiseantritt der gesamte Reisepreis
• Kosten für Umbuchungen werden in Rechnung gestellt
5.4. Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 100 %.
5.5. Bis Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnet Hajo Siewer Jet-Tours eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro pro Person. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen), werden diese weiterbelastet.
5.6. Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen.
5.7. Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Hajo Siewer Jet-Tours berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

6. Gewährleistungen und Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer kann Abhilfe verlangen, wenn eine Vertragsleistung durch ein Verschulden von Hajo Siewer Jet Tours nicht erbracht wurde. Unsere Reiseleiter sind angehalten, sofort, soweit es die Umstände ermöglichen, Ersatzleistungen zu schaffen. Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Keinesfalls anerkennen wir irgendwelche, nach Rückkehr der Reise vorgebrachten Forderungen, die auf Minderung des Reisepreises abzielen, wenn diese Forderungen nicht zum Zeitpunkt des Geschehens in präziser und unmissverständlicher Form dem Reiseleiter oder unserer Agentur im Zielland vorgetragen wurden.

7. Haftung
7.1.
Bei der reinen Vermittlung von Beförderungsleistungen (siehe 1.3. der AGB) vermittelt Hajo Siewer Jet-Tours Fremdleistungen, soweit sich aus der Buchungsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. Hajo Siewer Jet-Tours haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Beförderungsleistungen.
7.2. Die vertragliche Haftung von Hajo Siewer Jet-Tours aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den eineinhalbfachen Flugscheinpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
7.3. Schadensersatzforderungen gegenüber der Fluggesellschaft leiten wir gerne für sie weiter, oder sind direkt an die Fluggesellschaft zu richten.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Hajo Siewer Jet-Tours steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen, vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Beschaffung jener Dokumente ist der Fluggast selbst verantwortlich.
Hajo Siewer Jet-Tours haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

9. Flugzeiten / Anschlussflüge
9.1 Soweit Hajo Siewer Jet-Tours Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Es ist zu beachten, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind. Alle Flugzeiten hat sich der Reisende frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass der Reisende sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden muss.
9.2. Sollten zusätzliche Anschlussflüge gebucht werden, ist bei den Flugzeiten der Anschlussflüge zu beachten, dass es sich bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten der Reise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus dem Urlaub ist daran zu denken, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Hajo Siewer Jet-Tours empfiehlt daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge.

11. Gesetzliche Bestimmungen und Allgemeines
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes in der Fassung der 651 a ff. BGB. Toleranz und Einfühlungsvermögen sollten Sie nicht nur unseren Gastländern, sondern auch, bei Gruppenreisen, den anderen Mitgliedern entgegenbringen. Ein gutes Gruppenklima vertieft die Erlebnisse und lässt “Ihre Reise” zu einer unvergesslichen Begegnungs- bzw. Erlebnisreise werden. Hajo Siewer Jet-Tours empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung. Beachten Sie bitte beim Abschluss der Reise-Rücktrittskosten Versicherung, dass die Versicherung nur gültig ist, wenn sie bei Buchung der Reise, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, nach Aushändigung der Reisebestätigung abgeschlossen wird. Bei Buchung der Reise ab 14 Tagen vor Reisebeginn, ist der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nur am Tag der Buchung möglich.

12. Gewährleistungs-Ausschluss
Die Informationen, die Hajo Siewer Jet-Tours auf seinen Websites zur Verfügung stellt, unterliegen einer ständigen Kontrolle und werden laufend aktualisiert. Jedoch ist es möglich, dass sich Daten trotz sorgfältigster Überprüfung inzwischen verändert haben. Aus diesem Grund übernimmt Hajo Siewer Jet-Tours keine Haftung oder Garantie hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten gegebenen Informationen. Dies gilt ebenfalls für alle Websites, auf die in diesem Auftritt per Hyperlink verwiesen wird. Hajo Siewer Jet-Tours haftet nicht für den Inhalt derartiger Seiten. Ferner behält sich Hajo Siewer Jet-Tours das Recht vor, die zur Verfügung gestellten Informationen zu ändern oder zu ergänzen.

13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Hajo Siewer Jet-Tours ist Olpe. Für den Fall, dass der Vertragspartner von Hajo Siewer Jet Tours keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für Hajo Siewer Jet-Tours um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Olpe vereinbart.
Hajo Siewer Jet-Tours 57462 Olpe, Martinstr. 17
Stand: 01.06.2009


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