Allgemeine Vermittler- + Reisebedingungen von Hajo Siewer Jet-Tours GmbH
Allgemeine Bedingungen für die Vermittlungstätigkeit
Hajo Siewer Jet-Tours GmbH Vermittler- und Veranstalterbedingungen als PDF
1. Geltungsbereich bzw. Abgrenzung zwischen Reisevermittlung und Reiseveranstaltung
1.1. Hajo Siewer Jet-Tours GmbH wird sowohl in der Eigenschaft als Vermittler von Flugleistungen und touristischen Einzelleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, als auch als Veranstalter von touristischen Pauschalreisen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlertätigkeit von Hajo Siewer Jet–Tours GmbH.
1.2. In den gesondert gekennzeichneten Fällen ist Hajo Siewer Jet-Tours GmbH als Vermittler im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig. Dies gilt in erster Linie bei dem Angebot von Flugscheinen als auch für den Fall, dass der Gegenstand ein Reisevertrag mit einem anderen Reiseveranstalter ist.
2. Vermittlungstätigkeit
2.1. Vermittlungsaufträge können schriftlich, fernmündlich oder online über ein angebotenes Reservierungssystem erfolgen. Hajo Siewer Jet-Tours GmbH führt die Vermittlung nach der Annahme eines Vermittlungsauftrages aus.
2.2. Vermittlungsaufträge sind als ein Vertragsangebot verbindlich. Der Vertrag zur Vermittlung eines Flugscheines, respektive einer Flugbeförderungsleistung kommt zustande, wenn Hajo Siewer Jet-Tours GmbH dessen Annahme schriftlich bestätigt.
2.3. Hajo Siewer Jet-Tours GmbH wird die Annahme des Vermittlungsauftrages innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich bestätigen oder die Vermittlungsleistung zwischenzeitlich erbringen. Hajo Siewer Jet-Tours GmbH wird eine etwaige Ablehnung bei Nichtdurchführbarkeit des Vermittlungssauftrages unverzüglich mitteilen.
2.4. An seine Anmeldung ist der Buchende bis zur Annahme durch den Veranstalter / Leistungsträger, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen).
3. Zahlungen für Linienflüge
3.1. innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung wird die ausgewiesene Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung beträgt 10 % der Rechnungssumme, mindestens jedoch 100 € pro Passagier. Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Antritt des Fluges ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
3.2. Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise sofortige vollständige Zahlung vor Ticketausstellung. Bitte beachten Sie die einschlägigen Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft
3.2. Tickets können erst nach vollständiger Bezahlung sofort ausgestellt werden.
4. Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden
4.1. Die Stornogebühren betragen vor Ticketausstellung 50 Euro, nach Ticketausstellung bis 1 Tag vor Abflug 300 Euro jeweils pro Person, bei Nichterscheinen zum Abflug (no show) 100% des Ticketpreises. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird.
4.2. Beförderungstarife einiger Fluggesellschaften unterliegen abweichenden Stornobedingungen. Auf diese wird bei der Buchung hingewiesen.
5. Haftung
5.1. Bei der Vermittlung von Beförderungsleistungen (siehe 1.2. der AGB) vermittelt Hajo Siewer Jet-Tours GmbH Fremdleistungen, soweit sich aus der Buchungsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. Hajo Siewer Jet-Tours GmbH haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Beförderungs- oder Reiseleistungen.
5.2. Die vertragliche Haftung von Hajo Siewer Jet-Tours GmbH aus der Vermittlungstätigkeit ist für Nichtkörperschäden auf den dreifachen Flugschein- bzw. Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
5.3. Schadensersatzforderungen gegenüber der Fluggesellschaft leiten wir gerne für Sie weiter, oder sind direkt an die Fluggesellschaft zu richten.
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
6.1. Für die Beschaffung der Einreise- bzw. Gesundheitsdokumente ist der Fluggast / Reisende selbst verantwortlich. Hajo Siewer Jet-Tours GmbH haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
6.2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
7. Flugzeiten / Anschlussflüge
7.1 Soweit Hajo Siewer Jet-Tours GmbH Zeiten der vermittelten Flüge bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Es ist zu beachten, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind. Alle Flugzeiten sollte sich der Reisende spätestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass sich der Fluggast / Reisende mindestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden sollte.
7.2. Sollten zusätzliche Anschlussflüge gebucht werden, ist bei den Flugzeiten der Anschlussflüge zu beachten, dass es sich bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten lediglich um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können.
7.3. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus dem Urlaub ist daran zu denken, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Hajo Siewer Jet-Tours empfiehlt daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
Allgemeine Reisebedingungen (2011)
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Hajo Siewer Jet-Tours GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Hajo Siewer Jet-Tours GmbH zustande. Die Bestätigung des Einganges einer Anmeldung stellt noch keine Annahme dar.
2. Bezahlung
Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung bis zur Höhe von 20 % des Reisepreises gefordert werden. Wird trotz Mahnung die Anzahlung nicht geleistet, ist Hajo Siewer Jet-Tours berechtigt, nach erfolgter Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Antritt der Reise fällig.
3. Leistungen
Hajo Siewer Jet-Tours behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden oder die von Hajo Siewer Jet-Tours GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4. Preisänderungen
Hajo Siewer Jet-Tours GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurses, wie folgt zu ändern:
Erhöhung der Beförderungskosten:
- bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Hajo Siewer Jet-Tours GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittel geteilt. Um den sich so ergebenden Betrag kann Hajo Siewer Jet-Tours GmbH den vereinbarten Reisepreis erhöhen.
Erhöhung der Hafen- und Flughafengebühren:
Hajo Siewer Jet-Tours GmbH kann den Reisepreis um den anteiligen Betrag erhöhen.
Änderung der Wechselkurse:
Hajo Siewer Jet-Tours GmbH kann den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich der Preis für den Einkauf der Reiseleistungen erhöht hat.
Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Hajo Siewer Jet-Tours GmbH den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Hajo Siewer Jet-Tours GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Hajo Siewer Jet-Tours GmbH über die Preiserhöhung geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Stornierungskosten, Umbuchungen
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Hajo Siewer Jet-Tours GmbH, soweit der Rücktritt nicht von Hajo Siewer Jet-Tours GmbH zu vertreten ist, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigung verlangen:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
29.-22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
21.-15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
14.-8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab 7. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
bei Nichtantritt 95% des Reisepreises
Dem Kunden bleibt in jedem Fall das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens vorbehalten.
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung der Reise für den Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so kann Hajo Siewer Jet-Tours GmbH ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden in Höhe von € 50,- erheben.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach dem 30. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu oben genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfüllt werden.
6. Obliegenheiten des Kunden
Mängelanzeige:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, Hajo Siewer Jet-Tours GmbH einen festgestellten Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Hajo Siewer Jet-Tours GmbH an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche des Kunden gegen Hajo Siewer Jet-Tours GmbH anzuerkennen.
Fristsetzung vor Kündigung:
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, Hajo Siewer Jet-Tours GmbH erkennbaren Gründen wegen Reismängeln bzw. der Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Reise kündigen, hat er zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe objektiv unmöglich ist, von Hajo Siewer Jet-Tours GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Hajo Siewer Jet-Tours GmbH erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Gepäckverlust und Gepäckverspätung:
Hajo Siewer Jet-Tours GmbH empfiehlt dringend, Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust spätestens binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Hajo Siewer Jet-Tours GmbH anzuzeigen.
Reiseunterlagen:
Der Kunde hat Hajo Siewer Jet-Tours GmbH zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhält.
7. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Hajo Siewer Jet-Tours GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder
b) soweit Hajo Siewer Jet-Tours GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung von Hajo Siewer Jet-Tours GmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
Hajo Siewer Jet-Tours GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Hajo Siewer Jet-Tours GmbH sind.
Kommt Hajo Siewer Jet-Tours GmbH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern Hajo Siewer Jet-Tours GmbH in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet das Unternehmen nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt Hajo Siewer Jet-Tours GmbH bei Seereisen die Stellung eines vertraglichen Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen der §§ 664 ff HGB und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
8. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Hajo Siewer Jet-Tours GmbH geltend zu machen. Die fristwahrende Geltendmachung kann nur an der unten genannten Adresse erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8. Diese sind spätestens binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Ansprüche wegen schuldhaft verursachter Körper- und Gesundheitsschäden, wegen sonstiger Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben Verhandlungen über die Ansprüche des Reisenden, so ist der Eintritt der Verjährung gehemmt, bis Hajo Siewer Jet-Tours GmbH oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Hajo Siewer Jet-Tours GmbH an Dritte, die an der Reise nicht teilgenommen haben, ist ausgeschlossen.
9. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Hajo Siewer Jet-Tours GmbH , den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Hajo Siewer Jet-Tours GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald Hajo Siewer Jet-Tours GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Kunde hierüber informiert werden.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Hajo Siewer Jet-Tours GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Es müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte eingeleitet werden, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Hajo Siewer Jet-Tours GmbH unterrichtet Staatsangehörige desjenigen Landes, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11. Name und Sitz des Veranstalters
Hajo Siewer Jet-Tours GmbH
Geschäftsführer: Thorsten Kleine
Martinstr. 17
57462 Olpe
Telefon: 02761 9444-0
E-Mail: info@hajosiewer.de
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